Probleme mit Wassersteinen im Handel

Allgemeine Fragen zu Heilsteinen, die nicht in die vorhandenen Spezialrubriken passen

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Siggu
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Probleme mit Wassersteinen im Handel

Beitragvon Siggu » Fr 5. Aug 2011, 16:21

Newsletter von Michael Gienger
Tübingen, 5. August 2011 | Info Nr. 49


5 _________ WASSERSTEINE: NEUER ÄRGER MIT BEHÖRDEN

In diesem Newsletter habe ich die positiven Botschaften bewußt
vornean gestellt, aber es gibt leider auch wichtige negative
Nachrichten, zumal wenn Sie wichtig sind, um sich selbst zu schützen:

Wie mir vor zwei Wochen bekannt wurde, bekommen Mineraliengeschäfte
in Österreich derzeit Besuch von der Lebensmittelaufsicht. Die
"Wassersteine" sind ins Visier der Behörden geraten und die ersten
Strafen "wegen nachteiliger Beeinflussung des Lebensmittels
Trinkwasser durch mineralischen Abrieb und kleinere Absplitterungen
der Wassersteine" sowie dem "in Verkehrbringen oder Bewerben eines
Lebensmittels mit den Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung und
Heilung einer menschlichen Krankheit" wurden bereits erlassen.

Das könnte Kreise ziehen, weshalb ich alle Händlerinnen und Händler
bitten möchte, hier vorsichtig zu sein. Überprüfen Sie Ihre
Produktbeschreibungen bzw. lassen Sie diese von einem Anwalt
überprüfen (Stichwort. Produkthaftung!) und geben Sie in Ihren
Veröffentlichungen oder im Kundengespräch deutliche Hinweise auf die
richtige Handhabung von Wassersteinen, wie sie in meinen Büchern
beschrieben ist:

Gienger/Goebel "Edelsteinwasser", Neue Erde 2005, Seite 109
Gienger/Goebel, "Wassersteine", Neue Erde 2006, Seite 23

Hier ist genau beschrieben, wie Wassersteine handzuhaben sind, damit
es keine Absplitterungen gibt.

Was die Angabe von "Heilwirkungen" angeht, so habe ich ja schon
mehrfach berichtet, daß solche Aussagen im Handel nach dem
Heilmittelwerbegesetz verboten sind! Da gibt es auch keine
Schlupflöcher: Ganz egal, wie Sie solche Heilaussagen formulieren, ob
als eigene Erfahrung, als allgemeiner Hinweis oder als deutlich
gekennzeichnetes Zitat aus meinen Büchern: Als verkaufsunterstützende
Maßnahme (!) gelten solche Aussagen als unlauterer Wettbewerb und
sind daher verboten. Selbst der Begriff "Heilstein" darf im Handel
nicht verwendet werden. Abmahnungen, die ein paar Hundert Euro
kosten, sind dabei als Folge noch das Geringste. In Deutschland gab
es schon Rechtsstreitigkeiten, die mehrere Tausend, ja sogar mehrere
Zehntausend Euro Strafe nach sich zogen.

Nach der deutschen Rechtslage ist es gestattet, "allgemein
philosophische Bezeichnungen" zu verwenden (z.B. "Stein der
Lebensfreude"), jedoch auf keinen Fall "medizinische Diagnosen"
("hilft gegen Depressionen"). Das ist nur ein schmaler Grat zwischen
Erlaubtem und Verbotenem - im Zweifelsfall ist es daher ratsam, einen
Anwalt zu konsultieren, der sich nicht nur mit Wirtschaftsrecht,
sondern auch mit dem Gesundheitsrecht auskennt.

Die sicherste Möglichkeit besteht auf jeden Fall darin, selbst keine
Heilaussagen zu machen, weder schriftlich, noch mündlich, sondern
Steinheilkunde-Literatur zu verkaufen (das ist erlaubt), so daß sich
die KundInnen selbst informieren können. Und auf jeden Fall alle
Heilaussagen im Handel, sei es im Internet-Shop, im Katalog, auf
Beileger-Kärtchen im Laden oder anderweitig unbedingt vermeiden. Die
Literatur ist glücklicherweise frei, steinheilkundliche Informationen
weiterzugeben - und Literatur gibt es heute ja in Hülle und Fülle.

Ich halte Sie gerne auch weiterhin zu diesen Themen auf dem Laufenden
und bin in diesem Zusammenhang über Informationen zu Vorgängen dieser
Art immer dankbar.
Liebe Grüße
Siggu

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sharina
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Re: Probleme mit Wassersteinen im Handel

Beitragvon sharina » Fr 5. Aug 2011, 17:56

Danke liebe Siggu,

das ist sehr interessant.
Liebe Grüße Sharina

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Wenn Du immer nur daran denkst, was Du nicht hast,
denkst Du nicht daran,was Du hast.

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bernstein
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Re: Probleme mit Wassersteinen im Handel

Beitragvon bernstein » Fr 5. Aug 2011, 18:42

Danke dir liebe Siggu für die Info.
Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde,
aber dafür die Richtigen.
(John Lennon)


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