Das heißt:
Gemäß dem Gesetztestext des Bundesnaturschutzgesetz sind alle heimischen Vögel geschützt und es ist verboten, die Vögel zu fangen, zu töten...
und sich tote Vögel oder Teile von ihnen anzueignen, zu handeln, tauschen, in Verkehr zu bringen... wie auch immer man es nennen oder umschreiben möchte. Deswegen ist es auch laut diesem Gesetz ebenfalls verboten, Federn in der Natur zu sammeln und mitzunehmen oder tote Vögel mitzunehmen und sich anzueignen.
Paar Ausnahmen mit dem Aneignungsrecht bietet das Jagdrecht, da es aber in immer mehr Bundesländern dem Naturschutz und dessen vernunftsferner Ideologie unterstellt wird, ist das Jagdrecht meistens keine Ausnahme mehr und es gilt widerum das Bundesnaturschutzgesetz... Also sind evtl. paar Arten (Fasan, Taube) NOCH erlaubt, der Rest vollkommen tabu.
Verstöße sind laut diesem Gesetz Straftaten, ist einfach THEORETISCH so.
@*nami*
Für Teile geschützter Tiere braucht man IMMER die entsprechenden Dokumente, je nach Adlerart ist es eine CITES oder mindestens ein Herkunftsnachweis, der belegt, woher bzw. dass deine Federn aus legaler Quelle (Zuchtvögel, Zoo, Wildpark, Falknerei, Falkner, Altbestand) stammen.
Im Zweifelsfall musst du das nämlich beweisen können.
Kaufst du Federn ohne solche Dokumente bzw. verkauft dir jemand Federn ohne, handelt es sich widerum um Straftaten. Selbst wenn die Federn aus dem nächsten Vogelpark und damit eigentlich legal sind, macht man sie ohne das Ausstellen der nötigen Dokumente widerum illegal.
Darauf sollte man bei Ritualgegenständen also schon achten bzw. ich bin hier beim Thema davon ausgegangen, dass es alle wissen.